1 Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten, da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun; ein Tag des Lärmblasens ist es für euch.
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2 Und ihr sollt dem Herrn ein lieblich duftendes Brandopfer darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer
3 samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: drei zehntel Epha zu dem Stier, zwei zehntel zu dem Widder
4 und je ein zehntel auf jedes von den sieben Lämmern;
5 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken
6 ausser dem Neumondsbrandopfer mit seinem Speisopfer und ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer nebst den vorgeschriebenen Trankopfern -, ein lieblich duftendes Feueropfer für den Herrn.
7 Und am zehnten Tage desselben siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten und fasten; da dürft ihr keinerlei Arbeit tun.
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8 Und ihr sollt dem Herrn ein lieblich duftendes Brandopfer darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer - fehllos sollen sie sein
9 samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: drei zehntel Epha zu dem Stier, zwei zehntel zu dem Widder
10 und je ein zehntel auf jedes von den sieben Lämmern,
11 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem Sündopfer der Sühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer nebst den zugehörigen Trankopfern.
12 Und am fünfzehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun, sondern sollt dem Herrn ein Fest feiern, sieben Tage lang.
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13 Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, ein lieblich duftendes Feueropfer: dreizehn junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige Lämmer - fehllos sollen sie sein
14 samt dem zugehörigen Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl eingerührt: je drei zehntel Epha auf jeden von den dreizehn Stieren, je zwei zehntel auf jeden von den beiden Widdern
15 und je ein zehntel auf jedes von den vierzehn Lämmern;
16 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
17 Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer
18 samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
19 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
20 Am dritten Tage: elf Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer,
21 samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
22 dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
23 Am vierten Tage: zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer
24 samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
25 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
26 Am fünften Tage: neun Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer
27 samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
28 dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
29 Am sechsten Tage: acht Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer
30 samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
31 dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
32 Am siebenten Tage: sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn einjährige fehllose Lämmer
33 samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
34 dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
35 Am achten Tage aber sollt ihr eine Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.
36 Und ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer darbringen, ein lieblich duftendes Feueropfer: einen Stier, einen Widder und sieben einjährige fehllose Lämmer
37 samt dem zugehörigen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;
38 dazu einen Bock als Sündopfer ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und Trankopfer.
39 Diese (Opfer) sollt ihr dem Herrn an euren Festen darbringen ausser dem, was ihr an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Heilsopfern infolge eines Gelübdes oder freiwillig darbringt.